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Welche Förderungen, Zuschüsse und Hilfsmittel (Krankenkasse) kommen beim Umbau zum behindertengerechten Bad zur Finanzierung in Frage? Und muss ein Badezimmer tatsächlich komplett barrierefrei gebaut sein?

Zuschüsse für das barrierefreie Bad (Umbau, Sanierung)
Je nach Situation kommen für das behindertengerechte Bad folgende Kostenträger für Zuschüsse in Frage, die unten im Beitrag näher erklärt werden:

1. Krankenkasse

Stützklappgriffe am WC
Problemlos ohne normgerechtes Bauen erhältlich ist die über eine Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanzierte

Die ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels enthalten. Die Verordnung wird dann im Sanitätshaus abgegeben, welche diese bei der Krankenkasse einreicht. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse können die Hilfsmittel bestellt werden. Oft werden die Kosten für solche Hilfsmittel im Badezimmer aus Unwissenheit selbst getragen. Wie immer gilt, dass zunächt immer erst die Verordnung ausgestellt werden muss, dann das Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt werden soll und erst dann beschafft werden darf.

 

2. Pflegekasse, Pflegeversicherung – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4000 €

Dusche ebenerdig, aber nicht normgerecht
Die Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung bezuschusst im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Massnahmen einzelne Elemente beim Badumbau wie z.B.

mit einem Zuschuss bis zu 4000 € (ab 1. Januar 2015, bei Anträgen aus 2014 sind es 2557 €).

Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer Pflegestufe. Es wird ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. In der Regel muss z.B. die Sozialstation die Umbaumaßnahme  schriftlich befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Normalerweise reagieren die Pflegekassen bei den Bewilligungen schnell und unkompliziert mit einer Zusage.

Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuß auch höher ausfallen.

3. Stiftungen

Auch die Zuschüsse durch einzelne Stiftungen sind nicht an die Normen für barrierefreies Bauen gebunden, sondern orientieren sich nach dem notwendigen Bedarf. Bei der Auswahl einzelner Stiftungen ist es wichtig darauf zu achten, ob die jeweilige Stiftung die Umbaumaßnahme prinzipiell überhaupt fördert und ob man zum berücksichtigten Personenkreis der jeweiligen Stiftung gehört (z.B. Rollstuhlfahrer oder an MS erkrankt). Stiftungen verlangen in der Regel, dass z.B. eine Beratungsstelle einen Bericht über die Situation verfasst und den Umbau befürwortet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann können Stiftungen großzügige Förderer sein.

Beispiele, wie sich Stiftungen an Zielgruppen richten:

Heinz- und Mia Krone-Stiftung: Zielgruppe sind bedürftige Rollstuhlfahrer, die früher gehen konnten

Nathalie Todenhöfer-Stiftung: Zielgruppe sind bedürftige Menschen, die an Multiple Sklerose erkrankt sind

Ein Herz für Kinder: Zielgruppe sind bedürftige Kinder und deren Familien

4. Sozialhilfträger

Wer von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II leben muss kann über die jeweilige zuständige Behörde, also das Amt für Grundsicherung oder das Jobcenter bzw. die Optionskommune einen Antrag auf einen behindertengerechten Umbau des Badezimmers stellen. Auch schriftliche Kostenvoranschläge sind notwendig. Allerdings sind die anderen hier genannten Förderungen vorrangig (bis auf die Stiftungen). Zuvor muss in der Regel nachgewiesen werden, dass keine andere barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Ein Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes muss den Bedarf für den Umbau bestätigen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten für die notwendigen Umbauten.

5. KfW-Programme 159 und 455 (Altersgerecht Umbauen)

Barrierefreie Dusche nach Norm, Maße 120 x 120 cm und Klappsitz Die KfW bietet seit Ende 2014 zwei Programme für altersgerechtes Umbauen an. Man kann sich für einen Kredit (Programm 159) oder den Investitionskostenzuschuss (Programm 455) entscheiden. Wer eines der KfW-Programme in Anspruch nimmt muß beim Umbau des Badezimmers nach den Normen für barrierefreies Bauen planen.

Nähere Informationen zum Kredit hier bei der KfW: Programm 159 Altersgerecht Umbauen

Informationen zum Investionskostenzuschuss hier: Programm 455 Altersgerecht Umbauen

Die KfW-Programme werden bei der Hausbank beantragt.